Warum „einfach eine Falle aufstellen“ riskant ist
In Deutschland genießen alle Wirbeltiere – und dazu gehören auch Ratten und Mäuse – den Schutz des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Der Grundgedanke ist simpel: Einem Tier dürfen ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Doch was bedeutet das für Sie als Hausbesitzer, wenn Sie einen Nagerbefall bemerken? Darf man nicht einfach im Baumarkt Schlagfallen kaufen und sie aufstellen? Die Antwort lautet: Ja, aber unter strengen Auflagen.
Das Tierschutzgesetz und der „vernünftige Grund“
Die Bekämpfung von Schädlingen gilt rechtlich als „vernünftiger Grund“. Allerdings schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Tötung sachgerecht und schmerzfrei erfolgen muss. Hier beginnen die Probleme für Laien:
- Fehlfänge und Tierquälerei: Eine billige oder falsch platzierte Schlagfalle schlägt oft nicht präzise im Genick zu. Die Folge: Das Tier wird an der Schnauze oder den Pfoten eingeklemmt und stirbt über Stunden einen qualvollen Tod. Das ist ein Verstoß gegen § 17 TierSchG.
- Nicht-Zieltiere: Stellen Sie eine Falle offen im Garten auf, können auch Singvögel, Igel oder Eichhörnchen hineingeraten. Das Töten von geschützten Arten durch unsachgemäße Fallenstellung kann hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Warum Schlagfallen für Laien rechtlich schwierig sind
Wer Schlagfallen einsetzt, unterliegt einer strengen Kontrollpflicht. In der Regel müssen diese Fallen mindestens zweimal täglich kontrolliert werden. Wer eine Falle aufstellt und erst nach drei Tagen wiederschaut, nimmt billigend in Kauf, dass ein verletztes Tier unnötig lange leidet – das ist rechtlich hochriskant.
Konfliktpotenzial: Wo droht Ärger mit dem Gesetz?
Es gibt drei Bereiche, in denen Sie als Laie schnell mit dem Gesetz in Konflikt geraten können:
- Qualvolle Tötung: Wenn Nachbarn oder Zeugen sehen, dass Tiere in Ihren Fallen leiden, kann eine Anzeige wegen Tierquälerei folgen.
- Gefährdung Dritter: Fallen müssen so gesichert sein, dass Kinder oder Haustiere nicht verletzt werden können. Eine offene Schlagfalle im Hof ist grob fahrlässig.
- Verstoß gegen Verordnungen: In vielen Bundesländern ist der Einsatz von Fallen durch Landesverordnungen oder das Infektionsschutzgesetz noch detaillierter geregelt.
Die Lösung: Der Sachkundenachweis des Profis
Als Fachbetrieb für Schadnagerbekämpfung verfügen wir über den gesetzlich geforderten Sachkundenachweis.
- Spezial-Equipment: Wir nutzen ausschließlich zertifizierte Schlagfallen, die eine extrem hohe Schlagkraft besitzen und das Tier sofort und schmerzfrei töten.
- Sicherheitsboxen: Unsere Fallen stehen niemals offen. Sie werden in abgeschlossenen Tunnelstationen platziert, in die weder Vögel noch Katzen gelangen können.
- Dokumentierte Kontrolle: Wir arbeiten nach strengen Protokollen, die sicherstellen, dass alle Maßnahmen gesetzeskonform und tierschutzgerecht ablaufen.
Fazit
Tierschutz und Schädlingsbekämpfung sind kein Widerspruch. Ein Profi sorgt dafür, dass die Tilgung des Befalls so effizient wie möglich und so leidfrei wie nötig erfolgt. Schützen Sie sich vor rechtlichen Konsequenzen und lassen Sie die Experten ran.

