Ratten im Haus?

Warum Schnelligkeit jetzt vor Bürokratie geht!

Rattenbefall ist kein Thema für „irgendwann“. Wenn es im Keller raschelt oder Fraßspuren in der Speisekammer auftauchen, ist Gefahr im Verzug. Doch wie sieht das eigentlich rechtlich aus, wenn Sie uns online beauftragen? Wir klären auf, warum Sie bei uns keine 14 Tage warten müssen.

Akuter Befall: Wenn jede Stunde zählt

Ein Rattenbefall ist in Deutschland weit mehr als nur ein „unangenehmer Gast“. Ratten sind Gesundheitsschädlinge. Sie können Krankheiten übertragen und durch das Annagen von Elektrokabeln sogar Brandgefahr verursachen.

Normalerweise haben Sie als Privatkunde bei Online-Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das ist gut und schützt Sie beim Onlineshopping. Aber stellen Sie sich vor, wir dürften erst in zwei Wochen tätig werden, weil wir die gesetzliche Widerrufsfrist abwarten müssten? In dieser Zeit hätte sich aus einem kleinen Problem längst eine handfeste Plage entwickelt.

Die gesetzliche Ausnahme: Dringende Instandsetzung

Der Gesetzgeber hat für Notfälle wie diesen vorgesorgt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB) ist geregelt, dass das Widerrufsrecht nicht gilt, wenn Sie einen Handwerker oder Dienstleister ausdrücklich zu sich rufen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten durchzuführen.

Eine Rattenbekämpfung zur Abwehr von Gesundheits- und Sachschäden fällt genau unter diese Kategorie.

So läuft es bei uns ab – Sicher, schnell und transparent

Damit Sie und wir rechtlich auf der sicheren Seite sind und die Ratten so schnell wie möglich verschwinden, nutzen wir einen modernen, digitalen Prozess:

  1. Das digitale Angebot: Sie erhalten von uns einen Link zu Ihrem persönlichen Kundenportal.
  2. Ihre Bestätigung: Mit Ihrem Klick auf „Annehmen“ bestätigen Sie uns den akuten Befall und fordern uns zur sofortigen Tilgung auf.
  3. Sofortiger Einsatz: Durch diese ausdrückliche Aufforderung entfällt die 14-tägige Wartefrist. Wir packen das Equipment ein und machen uns auf den Weg zu Ihnen.

Was ist mit Vorsorge-Verträgen?

Handelt es sich nicht um einen Notfall, sondern um ein langfristiges Monitoring oder allgemeine Prävention, bleibt Ihr Widerrufsrecht natürlich voll bestehen. Transparenz ist uns wichtig: Wir sagen Ihnen vorab genau, welche Regelung für Ihren Fall gilt.

Fazit: Bei Ratten im Haus ist Zögern der größte Fehler. Dank der gesetzlichen Ausnahmeregelung können wir sofort für Sie tätig werden – ohne juristische Warteschleife.

Haben Sie Anzeichen für Schädlinge entdeckt? Warten Sie nicht. Nutzen Sie unsere Online-Anfrage und erhalten Sie in kürzester Zeit ein verbindliches Angebot für Ihren Akutfall.

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